Rechtlicher Hinweis
Im Rahmen ihrer ausgelagerten Lohnbuchhaltung fertigt die Mirus Deutschland GmbH für ihre Kunden alle laufenden Lohnabrechnungen und Lohnsteuer-Anmeldungen und erledigt sämtliche hierbei vorzunehmenden Tätigkeiten nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz rund um das Thema Lohn. Im Rahmen des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetzes berät die Mirus Deutschland GmbH ihre Kunden rund um das Thema Lohnabrechnung.